für Privat und Gewerbe

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Hochgernweg 2
82140 Olching


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Art und Umfang der Leistung

Die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.

Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus.

 

2. Reinigungspersonal

Die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt.

Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der MAWE Clean Team GmbH & Co. KG überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen. Der Objektleiter ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der MAWE Clean Team GmbH & Co. KG. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten , Hefter usw. zu nehmen, sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der MAWE Clean Team GmbH & Co. KG eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

 

3. Reinigungsmittel und Geräte

Die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen - mit Ausnahme von Toiletten - nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

 

4. Aufenthaltsräume

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal der MAWE Clean Team GmbH & Co. KG kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.

 

5.Gewährleistung

Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 2 Tagen nach Beendigung der beanstandeten Reinigungsarbeiten von der MAWE Clean Team GmbH & Co. KG berücksichtigt werden.

 

6. Schlüssel- und Notfallvorschriften

Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der MAWE Clean Team GmbH & Co. KG herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG im Rahmen der Ziffer 11.

 

7. Ausführung durch andere Unternehmen

Die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG ist berechtigt, mit Zustimmung des Auftraggebers, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

 

8. Unterbrechung der Reinigung

Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

 

9. Nichtzahlung des Entgeltes

Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Martin Wehn KG nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der MAWE Clean Team GmbH & Co. KG bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im einzelnen darzulegen und statt dessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der MAWE Clean Team GmbH & Co. KG durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.

 

10. Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der MAWE Clean Team GmbH & Co. KG wird der Vertrag nicht berührt.

 

11. Haftung und Haftungsbegrenzung

Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG nach Maßgabe von Absatz a) auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der MAWE Clean Team GmbH & Co. KG ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:

 

a. für Personenschäden 3 Millionen Euro

b. für Sachschäden 3 Millionen Euro

c. für Vermögensschäden 3 Millionen Euro

d. für Schlüsselschäden 50.000 Euro

e. für Tätigkeitsschäden 150.000 Euro

f. für Schäden gemäß Umweltschadensgesetz 3 Millionen Euro

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der MAWE Clean Team GmbH & Co. KG in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen Anlagen o.ä.

 

12. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

 

13. Zahlung des Entgelts

Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist - soweit nichts anderes vereinbart wurde - monatlich im Nachhinein bis zum 15. des Folgemonats zu bezahlen. Das Entgelt für Leistungen aus Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum - bei der MAWE Clean Team GmbH & Co. KG eingehend - zahlbar, so dass sich der Auftraggeber am 15. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das Zurückbehaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein Feiertagszuschlag von 100 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ein Inkassobüro mit der Eintreibung zu beauftragen.

 

14. Preisänderung

Im Falle der Veränderungen von Lohnkosten und Lohnnebenkosten erhöht oder vermindert sich der Reinigungspreis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht oder vermindert werden, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Grundlage unserer Lohnkosten ist der allgemeinverbindliche Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk in seiner jeweiligen Fassung.

 

15. Vertragsbeginn, Vertragsänderung, Kündigung

Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann vom Auftraggeber ohne Einhaltung einer Frist jederzeit zum Tagesende gekündigt werden. Die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG wiederum ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, es sei denn, der Auftraggeber befindet sich mit mehr als einem vereinbarten Monatsentgelt in Verzug. In diesem Fall ist die MAWE Clean Team GmbH & Co. KG berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ziffer 9 bleibt hiervon unberührt. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.

 

16. Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

 

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz der MAWE Clean Team GmbH & Co. KG, Olching.